Servicebereich für Patienten

  • Blutuntersuchungen

    Im eigenen Labor werden alle notwendigen Untersuchungen präzise und sorgfältig veranlasst bzw. durchgeführt. Blutuntersuchungen werden u.a. im Rahmen von Tumor- und Steinerkrankungen, bei Entzündungen und vor Röntgenuntersuchungen mit Kontrastmittel erforderlich. 

    Bestimmungen, wie die des Tumormarkers PSA oder des Hormons Testosteron gehören selbstverständlich ebenfalls zu den angebotenen Untersuchungen.

    Ob auf Wunsch oder aus der Notwendigkeit heraus bieten wir natürlich auch Untersuchungen zum Ausschluß bzw. Nachweis einer venerischen Erkrankung an.


  • Urinuntersuchungen

    Neben den standardisierten Urinuntersuchungen zählen auch spezielle Urinuntersuchungen zur frühzeitigen Diagnostik von Krebserkrankungen des Harntraktes zu unserem Leistungsspektrum. Diese gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen und zählen daher zu den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Bei Fragen zur Durchführung oder Unklarheiten bzgl. der Notwendigkeit sprechen Sie uns bitte an.

  • Stuhluntersuchungen

    Die Heilungschancen von Darmkrebs bei frühzeitiger Entdeckung liegen bei über 90 Prozent. Daher bieten wir im Rahmen der Früherkennungs-Untersuchung unseren Patienten einen immunologischen Stuhltest an und weisen auf die präventive Dickdarm-Spiegelung hin. Gemäß der Krebsfrüherkennungsrichtlinie haben Versicherte folgenden Anspruch auf vertragsärztliche Maßnahmen zur Früherkennung von Darmkrebs. 


    Diese Leistung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

    • Ab 50 Jahren: Jährliche Durchführung eines immunologischen Tests auf okkultes Blut im Stuhl (iFOB-Test) für Frauen und Männer 
    • oder zwei Koloskopien (Darmspiegelungen) im Abstand von mindestens 10 Jahren für Männer.
    • Ab 55 Jahren: Zweijährliche Durchführung eines immunologischen Tests auf okkultes Blut im Stuhl (iFOB-Test) für Frauen und Männer.
    • oder zwei Koloskopien (Darmspiegelungen) im Abstand von mindestens 10 Jahren für Frauen.
    • Wird das Angebot zur Früherkennung erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen, besteht nur noch Anspruch auf eine Koloskopie im Abstand von mindestens 10 Jahren für Frauen und Männer. Der zweijährliche Anspruch auf den iFOB-Tests bleibt weiterhin bestehen.

     

    In bestimmten Fällen ist eine Erweiterung dieser genannten Untersuchungen sinnvoll. So wird bei dem genannten immunologischen Stuhltest (iFOB) lediglich okkultes (nicht sichtbares) Blut nachgewiesen. Die zusätzliche Bestimmung des Tumormarkers Pyruvatkinase (M2PK) im Stuhl kann hier weitere wichtige Informationen zu evtl. Tumoren des Dickdarmes geben. Diese Leistung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen leider bisher nicht übernommen und zählt somit zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Bei Fragen zur Durchführung oder Unklarheiten bzgl. der Notwendigkeit sprechen Sie uns bitte an.


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