Matthias Bongartz,Dr. med. univ. Kristian Hrachowitz
Regelungen zum Hausarztvermittlungsfall
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Hausärzte oder Kinder- und Jugendmediziner haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für Sie einen dringenden Termin bei einem Facharzt, einem Psychotherapeuten oder einer kinderärztlichen Schwerpunktpraxis zu vereinbaren. Wir möchten Sie über die regelkonforme Umsetzung und die Voraussetzungen für einen Hausarztvermittlungsfall informieren:
Der Hausarztvermittlungsfall
wird vom Haus- bzw. Kinderarzt ausgelöst.
Die Feststellung einer Behandlungsnotwendigkeit und einer Terminvermittlung liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit des Haus- bzw. Kinderarztes. Weder der Wunsch eines Facharztes noch eines Patienten, sondern allein die medizinische Notwendigkeit bestimmt, ob der Hausarzt eine Vermittlung selbst oder über sein Team vornimmt oder nicht.
Falls der Hausarzt eine eigenständige Vermittlung für erforderlich hält, organisiert er einen konkreten Termin beim Facharzt und teilt dem Patienten das Datum, die Uhrzeit und die behandelnde Facharztpraxis bzw. die kinderärztliche Schwerpunktpraxis mit.
Ein Hausarztvermittlungsfall liegt nicht vor:
bei Anforderung durch den Facharzt
auf Wunsch des Patienten
wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt
wenn eine eigenständige Terminvereinbarung durch den Patienten zumutbar ist (z. B. herkömmliche Überweisung)
Seien Sie versichert, dass die beteiligten Ärzte und Medizinischen Fachangestellten für eine optimale medizinische Versorgung Sorge tragen werden und dann, wenn es sich um einen Hausarztvermittlungsfall handelt, entsprechendes veranlassen werden.
Selbstverständlich steht Ihnen für Ihre individuellen Fragen das Team Ihrer Hausarztpraxis/Facharztpraxis zur Verfügung.
Praxis Helmstedt: Papenberg 25 I 38350 Helmstedt I Tel: 05351 34400 I Fax: 05351 399984
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